Ihr Messestand ist Ihr Aushängeschild: Sie möchten sich über den Auf- und Abbau sowie unsere Standbaupakete informieren? Dann sind Sie auf dieser Seite richtig. Hier finden Sie alle Informationen zu den Auf- und Abbauzeiten, zum Standbau sowie alle wichtigen Dokumente.
Hier finden Sie die wichtigsten Dokumente für Ihren Messeauftritt
Informationen zum Auf- und Abbau
Auf-und Abbauzeiten
Zu folgenden Zeiten können Sie Ihre Stände auf der SPS 2025 auf- und abbauen.
Vorgezogener Aufbau
Bei Bedarf kann ein vorgezogener Aufbau beantragt werden. Die Mindeststandgröße für den vorgezogenen Aufbau beträgt 150 qm/400 qm. Bitte Bitte wenden Sie sich hierfür schriftlich bis spätestens 11.10.2025 an Andreas Haag.
Aufbau
Donnerstag, 20.11.2025 | 07:00 – 24:00 Uhr |
Freitag, 21.11.2025 | 00:00 – 24:00 Uhr |
Samstag, 22.11.2025 | 00:00 – 24:00 Uhr |
Sonntag, 23.11.2025 | 00:00 – 24:00 Uhr |
Montag, 24.11.2025* | 00:00 – 20:00 Uhr |
*Bitte beachten Sie, dass zur Durchführung der Endreinigung sowie des Bodenschwärzens am letzten Aufbautag die Gänge bis spätestens 20:00 Uhr geräumt werden müssen.
Abbau
Donnerstag, 27.11.2025 | 17:15 – 24:00 Uhr |
Freitag, 28.11.2025 | 00:00 – 24:00 Uhr |
Samstag, 29.11.2025 | 00:00 – 24:00 Uhr |
Auf- und Abbauausweis
Bitte beachten Sie, dass ein Auf- und Abbauausweis für alle Personen, die sich während dem Auf- und Abbau auf dem Nürnberger Messegelände aufhalten, generiert und über die STP App der NürnbergMesse vorgewiesen werden muss. Der Registrierungslink wird Ihnen im Herbst 2025 hier zur Verfügung stehen.
FAQ
Wo finde ich alle Informationen zu technischen Richtlinien und Standbaurichtlinien?
Alle Richtlinien finden Sie im Dokument "Standbaurichtlinien und Hinweise".
Wie sind die Einfahrt und der Aufenthalt in den Ladehöfen zu den Auf- und Abbautagen geregelt?
Für eine optimierte und zeitgenaue Planung der An- und Ablieferung ihres Materials und um Wartezeiten zu minimieren, registrieren Sie Ihre Fahrzeuge und deren Ankunftszeit über das neue digitale Abrufsystem TransITfair. Ohne vorherige Buchung eines Zeitslots* im System TransITfair ist eine Einfahrt auf das Messegelände nicht möglich.
*Zeit-Slots sind buchbar ab September 2025.
Bitte entnehmen Sie aktuelle Information zur Verkersreglung den "Last Minute Informationen für Aussteller", welche Sie ca. 4 Wochen vor der Messe erhalten.
Brauchen wir eine Standbaugenehmigung?
Davon ausgehend, dass die technischen Richtlinien bei der Gestaltung und Ausführung des Messestandes eingehalten werden, ist es bei eingeschossigen Standbauten in den Hallen nicht erforderlich Planunterlagen einzureichen, soweit sie eine Grundfläche von nicht mehr als 400 qm haben.
Sonderkonstruktionen sind genehmigungs- und kostenpflichtig. Zu Sonderkonstruktionen zählen u.a.:
- Zweigeschossiger Standbau (siehe Punkt 7 der Standbaurichtlinien und Hinweise)
- Bauten im Freigelände
- Sonderkonstruktionen (Showtrucks, Promotionfahrzeuge etc.)
- Kino- und Zuschauerräume < 100 qm
- Szenenflächen
- Podeste und begehbare Aufbauten höher als 0,20 m
- LED-Wände/Video-Wände inkl. Unterkonstruktion oder Anschlagmaterialien
- Glaskonstruktionen
- Bewegte Bauteile
Prüfung und Freigabe genehmigungspflichtiger Bauten:
Vermasste Standpläne in einem geeigneten Maßstab (mindestens 1:100) mit Grundrissen und Ansichten sind bis spätestens sechs Wochen vor Aufbaubeginn in elektronischer Form (.pdf) zur Genehmigung bei der Veranstaltungstechnik der NürnbergMesse einzureichen: veranstaltungstechnik@nuernbergmesse.de
Erst mit dem Genehmigungsvermerk der Veranstaltungstechnik ist der Standbau freigegeben.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Punkt 4.2.1 sowie 4.10 den technischen Richtlinien der NürnbergMesse.
Nähere Informationen über die Standbaurichtlinien finden Sie im Dokument Standbaurichtlinien und Hinweise.
Was ist die Bauhöhe in den einzelnen Hallen?
Die maximal erlaubte Bauhöhe für eingeschossigen Standbau beträgt 6,00 m. Auf Grund baulicher Einschränkung kann diese Höhe nicht in allen Hallen realisiert werden. Die maximalen Bauhöhen der einzelnen Hallen sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt.
Halle | Maximale Bauhöhe (Oberkante Rigging) |
---|---|
1 | 6,00 m (linke Seite) |
1 | 5,80 m (rechte Seite) |
2 – 9 | 5,80 m |
3A, 3C, 4A, 7A, 11.0 | 6,00 m |
10.0 | 5,30 m (UK Prerigg 4,95 m) |
11.1 | 3,60 m |
Nähere Informationen über die Standbaurichtlinien finden Sie im Dokument Standbaurichtlinien und Hinweise.
Was benötige ich für eine zweigeschossige Bauweise?
Nähere Informationen erhalten Sie von Ihrem Hallen-Ansprechpartner.
Wo kann ich Buchungen (wie Wasser, Strom, Mobiliar) für den Stand vornehmen?
Nähere Informationen folgen in Kürze.
Wo finde ich eine Übersicht der Bestellfristen?
Nähere Informationen folgen in Kürze.
Wie ist die Parksituation zu den Auf- und Abbautagen und zur Messelaufzeit geregelt?
Nähere Informationen folgen in Kürze.